1 Euro Jobs

Die in der Bevölkerung als Ein-Euro-Job bekannte Beschäftigung wird von der Bundesagentur für Arbeit "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" genannt. Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse sein muß, zusätzlich ist und nicht in Wettbewerb zu gewerblichen Unternehmen stehen darf. Dieses Angebot richtet sich an Langzeitarbeitslose im AlgII-Bezug, die auf diese Weise mit einem Stundenlohn von 1 Euro ihre Grundsicherung erhöhen können. Für 1-Euro-Jobber gelten alle Arbeitnehmerpflichten, Arbeitnehmerrechte sind auf diesen Personenkreis nicht anwendbar. Sollte eine Person die Annahme eines 1-Euro-Jobs verweigern, kürzt die Arge den Bezug um 30%. Ablehnen darf man höchstens sittenwidrige Beschäftigungen oder solche, die unvereinbar mit dem gesundheitlichen Zustand des Arbeitssuchenden sind. Kritiker sehen diese Beschäftigungsmaßnahme als Heranziehung qualifizierter Arbeitskäfte zum absoluten Billiglohn und als Arbeitsplatzvernichter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Des weiteren verfälschen die 1-Euro-Jobber die Arbeitslosenstatistiken, da diese nicht als Arbeitssuchende erfasst werden. Der von der Bundesargentur für Arbeit erhoffte Effekt, daß der 1-Euro-Job eine Bücke in den ersten Arbeitsmarkt schlägt und zu einem festen Arbeitsplatz führt, scheint sich nicht einzustellen.

Schlagworte: Ein Euro Job; Jobs

(c) 2010. 1 Euro Jobs