minijob

Unter einem Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung zu verstehen, wobei auch ein solches Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherung gemeldet werden muss. Zusätzlich muss zwischen der geringfügigen entlohnten, besser bekannt unter dem Begriff 400-Euro-Job, und der kurzfristigen Beschäftigung differenziert werden. Beide Arten fallen unter den Begriff "geringfügige Beschäftigung". Seit dem 1. April 2003 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, danach wird als geringfügig entlohnte Beschäftigung bezeichnet, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung 400 Euro pro Monat nicht übersteigt. Hier fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an, man bekommt also brutto für netto. Doch für die Arbeitgeber gilt dies nicht, sie müssen Sozialabgaben und Steuern in Höhe von rund 30 Prozent abführen. Nach den neuen Regelungen ist eine kurzfristige Beschäftigung dann gegeben, wenn diese Tätigkeit von Beginn an zeitlich begrenzt ist auf maximal zwei Monate oder aber 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres. Die Höhe der Entlohnung ist bei dieser Form des Minijobs zunächst nicht relevant, liegt sie jedoch über 400 Euro, so findet eine Überprüfung der "Berufmäßigkeit" statt. Zu beachten ist jedoch, dass Minijober weder kranken-, pflege- noch rentenversichert sind! Doch wozu einen Minijob annehmen? Ein Minijob kann als Berufseinstieg genutzt werden, um das Know-how des entsprechenden Berufes zu erlernen oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden. Oft dient er aber auch als Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis, wonach wohl jeder strebt.

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