ALG
Arbeitslosengeld wird heute in zwei Stufen ausbezahlt. Das Arbeitslosengeld 1 bekommen diejenigen, die mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben. Diese müssen, wenn Arbeitslosigkeit droht - also immer schon vor Eintritt dieser -, bei der Agentur für Arbeit, dem ehemaligen Arbeitsamt, einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und sich dabei zugleich arbeitssuchend melden: denn der Wille, sobald wie möglich wieder eine Arbeit aufzunehmen, ist Grundvorraussetzung für die Unterstützung.
Die zweite und damit letzte Stufe des Arbeitslosengeldes nennt sich Arbeitslosengeld 2, wird von den so genannten Arbeitsgemeinschaften ausbezahlt und muss auch dort beantragt werden. Die Arbeitsgemeinschaften sind quasi eine Koalition aus der jeweiligen Kommune und der Arbeitsagentur. In aller Regel befinden sich Agentur und Arbeitsgemeinschaft unter einem Dach. Arbeitslosengeld 2 oder auch Hartz IV bekommen all jene, die länger als ein Jahr arbeitslos sind oder eben sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Selbstredend müssen auch die - mindestens inbrünstig - ihren Willen zur Arbeit kundtun, meistens noch eine so genannte Wiedereingliederungsvereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft eingehen und sich darin verpflichten, alles nur mögliche zu tun, um wieder das zu bekommen, was die Finanzmärkte unter der Flagge der freibeutenden Superprofiteure zuhauf wegrationalisert haben: nämlich Arbeit!
Schlagworte: Arbeitslosengeld; ALG